Bürger für das Quartier Meyerinckplatz e.V.

Mai 2011 Genehmigung der Umnutzung des Kinos „Die Kurbel“ im Verfahren mit Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO Berlin

Die Genehmigung zur Umnutzung des ehemaligen Kinos in einen Supermarkt wurde mit der Begründung erteilt, „die beantragte Handelsnutzung“ sei „planungsrechtlich allgemein zulässig“, und „das beantragte Maß der baulichen Nutzung“ bleibe „geringfügig hinter den Bestandswerten zurück“. Die Umnutzung des Kinos wurde erst im Oktober 2011 bekannt. (aus: Antwort des Baustadtrat Schulte auf eine Kleine Anfrage der Piraten-­‐Fraktion, 07.12.2011. DS-­‐Nr: 0015/4, s. Datei: Anträge Meyerinckplatz Stand 11/12, S. 1)

Dem Bauantrag vom Mai 2011 lag keine Betriebsbeschreibung durch den zukünftigen Betreiber bei. (s. Schriftsatz BA vom 24.04.2012, S. 4)

20.12.2011 Eilantrag auf Untersagung der Bauarbeiten

Nachdem siebzig direkte Anwohner ihre Nachbarschaftsrechte aufgrund der Umnutzung bedroht sehen, wurde ein Eilantrag auf Untersagung der Bauarbeiten an das Bezirksamt gestellt. (s.Anlage)

27. 12. 2011 Schließung des Kinos „Die Kurbel“

Trotz fast 10.000, auch prominenter Unterstützer wie Dieter Kosslick, Wim Wenders, Oliver Kalkofe u. a. und intensiver Gespräche der Bürgerinitiative „Rettet die Kurbel“ sowie der Politik (u. a. Kulturstaatssekre-­‐ tär André Schmitz) mit Vorschlägen für ein neues Nutzungskonzept und potentiellen neuen Betreibern, gelingt es nicht, den Hauseigentümer von der Erhaltungswürdigkeit des ältesten Tonfilmkinos der Stadt Berlin zu überzeugen (Ein Denkmalschutzgutachten war erstellt worden).

2012

2013