Bürger für das Quartier Meyerinckplatz e.V.

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14.01.2013 Anzeige des Architekten des Bauvorhabens hinsichtlich Änderung des Bauvorhabens „Verbrauchermarkt Giesebrechtstr. 4/Sybelstr. 8“, Änderung Anlieferung (s. Anlage

Im Begleitschreiben heißt es „Die Änderung des Bauvorhabens besteht nur in der geänderten Ergänzung der Betriebsbeschreibung mit einer geänderten Anzahl von Lieferungen.“ Die ursprüngliche Betriebsbe-schreibung habe zu Missverständnissen geführt, da „nur die Belieferungen mit großen LKW erfasst waren“.

Anliefervolumen pro Woche wird nunmehr angegeben mit:

„8-­9 Lieferungen mit einem 12 T LKW, maximal 6 Lieferungen mit einem 7,5 T LKW, insgesamt also 14-­15 Lieferungen mit LKW“ bei durchschnittlicher Ladezeit von 20 Min., sowie zzgl. „3-­4 die Wo-che kleinere Lieferungen über DHL oder UPS“, bei denen man nicht „von einem klassischen Lade-vorgang sprechen“ könne.

Die Betriebsbeschreibung vom 16.01.2012 kann nicht durch eine einfache Anzeige geändert werden, denn:

  1. sie ist Bestandteil der Umnutzungsgenehmigung im Verfahren mit Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO Berlin

  2. sie wurde von VG, OVG und BA als rechtlich bindend anerkannt. Laut OVG und BA muss im Fall der Veränderung ein neues Genehmigungsverfahren eingeleitet werden.

  3. Die BVV hat am 20.12.2012 einstimmig beschlossen, dass genau durch die Änderungsanzeige vom 14.01.2013 erkennbare Verfahren des Betreibers, den Anlieferumfang sukzessive zu erhöhen („Salamitaktik“) zu unterbinden.

Ob große oder kleine LKW eingesetzt werden, ist irrelevant. Laut Baugenehmigung darf das beantragte Maß der baulichen Nutzung nicht über die zuvor angefallene Nutzung hinausgehen und doch auch nicht über die 5-­‐8 LKW Lieferungen pro Woche ( s. Anlagen)

Das Kino wurde jedenfalls wohl kaum mit 8-­9 12 T LKW und bis zu 6 Lieferungen mit 7,5 T LKW beliefert.

Im Schreiben des Architekten wird fälschlich behauptet, die Betriebsbeschreibung vom 16.01.2012 erfasse „nur die Belieferungen mit grossen LKW“ (s.Anlage).
Das ist unrichtig. Dort heißt es nämlich:

"Anliefervolumen:
2‐3 x pro Woche Anlieferung Alnatura‐Trockensortiment mittels LKW ohne Anhänger 3-­5 x pro Woche Anlieferung Frischesortiment mittels Sprinter / LKW ohne Anhänger"

Ein „Sprinter“ ist kein „grosser LKW“
Darüber hinaus ist die Angabe „grosser“ bzw. „großer LKW“  kein rechtsverbindlicher Terminus,diese werden in „Kleinlaster“ (bis 3,5t), leichte LKW (bis 7,5t), mittelschwere LKW (bis 12t) und schwere LKW unterteilt.
(s. Anlage: Schreiben des Projektarchitekten v. Bothmer vom 14.01.2013 an das Bezirksamt)

29.01.2013 Bericht des Baustadtrates Schulte in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr

Der Baustadtrat kündigt auf dieser Sitzung an, dass, falls die Antragsteller „wie angekündigt auf eine positive Entscheidung unter Berufung auf geänderte betriebliche Voraussetzungen bestehen“ sollten, dies „wahrscheinlich nicht erfolgreich versagt werden“ könne. „Die Hürden zur Einschränkung der Gewerbefreiheit aus derartigen Gründen lägen [...] hoch.“

(s. Anlage: Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vom 29.01.2013 in BVV, s.auch Korrespondenz März 2013). 

Der Betreiber kann sich aber nicht auf „veränderte Betriebsabläufe“ berufen, da der Lieferumfang bereits seit dem ursprünglichen Antrag auf Umnutzung (in einen Supermarkt von ca. 650 Quadratmeter) bekannt war, wie die Änderungsanzeige des Bauvorhabens vom 14.01.2013 beweist.

Seit Januar 2012 prüft und diskutiert das Bezirksamt nunmehr „die zu erwartende Verkehrsbelastung durch Kundschaft und Lieferanten des im ehemaligen Kinoentstehenden Lebensmittelhandels und prüft Maß-nahmen zur Entlastung des Bereiches“.

Bisher hat diese Prüfung nicht zu konkreten Ergebnissen geführt.

Im Gegenteil: Das Bezirksamt hat angekündigt, dass es weder auf die Durchsetzung der Beschlüsse von VG und OVG bestehen wird, noch auf den Beschluss der BVV bestehen wird, obwohl dies der politische Wille ist. Der Baustadtrat befürchtet eine Klage des Betreibers. (s. o. 29.01. und bezeugte Aussage des Baustadtrates im Verkehrausschuss)

25.04.2013 Geplante Eröffnung der Alnatura-­‐Filiale mit den zu erwartenden verkehrlichen Problemen